Ihre Vorgehensweise

Ihre Vorgehensweise

  • Sie melden sich an. 
    Rufen Sie uns an; unser Sekretariat informiert Sie oder nimmt Ihre Anmeldung entgegen.
    Alternativ kann man sich auch online unter www.opanspitex.ch anmelden.
  • Wir klären Ihren Bedarf ab. 
    Eine Fachperson wird eine genaue Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause durchführen und die Leistungen mit Ihnen besprechen. Für die Abklärung und die daraus resultierenden Leistungen benötigen Sie immer eine Spitex-Verordnung Ihres zuständigen Arztes.
  • Wir planen die Massnahmen anhand der Bedarfsabklärung. 
    Die bei der Bedarfsabklärung getroffenen Vereinbarungen sind verbindlich und werden schriftlich festgehalten. Die Dokumentation ist vertraulich und nur für die in die Hilfe und Pflege involvierten Personen bestimmt. Ändert sich Ihre Situation, erfolgt eine Anpassung der Massnahmen-Planung.
  • Wir pflegen und betreuen Sie. 
    Vor dem ersten Einsatz werden Sie telefonisch oder schriftlich über Zeit und Tag des Einsatzes informiert. Die Einsatzzeit kann je nach Arbeitsanfall variieren. Bei wesentlichen Veränderungen benachrichtigen wir Sie rechtzeitig. Alle Einsätze erbringen Fachpersonen der verschiedenen Berufsgruppen bei Ihnen zu Hause. Im Spitex-Zentrum übernimmt eine Fachperson die Koordination und Dokumentation der Leistungen. Wir bieten Ihnen professionelle Pflege und Betreuung durch unser motiviertes Fachpersonal.
  • Sagen Sie uns Termine, die Sie nicht einhalten können, unbedingt frühzeitig ab.Müssen Sie einen vereinbarten Termin mit unserem Spitex-Dienst absagen, so geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid. Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt worden sind, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
  • Wie werden unsere Dienstleistungen berechnet? 
    Unsere Mitarbeitenden erfassen die Einsätze bei Ihnen. Alle Leistungen werden elektronisch erfasst und monatlich in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Abklärung, Beratung und Pflege vergütet Ihnen die Krankenkasse zurück (abzüglich Selbstbehalt). Die Leistungen der Hauswirtschaft sind von der Grundversicherung der Krankenkasse nicht gedeckt. Die Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, welche Beiträge an die hauswirtschaftlichen Leistungen erbringen.
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