Hauswirtschaft
Anspruch auf die hauswirtschaftliche Dienste der Spitex hat man (mit ärztlichen Auftrag) zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz, Spitalentlassung oder bei Unvermögen, die im Haushalt anfallenden Arbeiten selbständig zu verrichten.
Die Spitex übernimmt Aufgaben wie:
- Wochenkehr (Staubsaugen, Böden reinigen, Nasszellen reinigen)
- Unterstützung bei der Wäschepflege
- den Einkauf
- die Überwachung einer gesunden Ernährung
Die Kosten werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung, jedoch von einer allfälligen Zusatzversicherung übernommen.